Schulung/ Ausbildung

Für jedes Unternehmen stellt ein Brand eine ernste Gefährdung dar, daher verdienen die Themen vorbeugender und betrieblicher Brandschutz eine angemessene Aufmerksamkeit.

Zum betrieblichen Brandschutz gehört die regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten. Der §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die DGUV V1 bilden hierfür die gesetzliche Grundlage.

Hieraus leitet sich eine verbindliche Verpflichtung für die Unternehmen ab.
Gerne qualifizieren wir Ihre Mitarbeiter auch zum Brandschutzhelfer.
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© 2019 Christian Unglaube

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